der Löwenfreunde Engertsham e.V.
Gültig ab 29.03.2008
Die Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge der Löwenfreunde Engertsham e.V. und deren Erhebungen.
Der Jahresbeitrag wird jeweils im 1. Quartal eines Jahres erhoben. Wenn innerhalb 8 Wochen nach dem ersten Quartalsende durch schriftliche Aufforderung der Beitrag nicht eingezahlt wird (zuzüglich der entstandenen Auslagen), endet die Mitgliedschaft.
Mitgliedsbeiträge
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volljährige Mitglieder |
21,- EUR | ||
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Kinder und jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre |
Beitragsfrei | NEU | |
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Schüler und Studenten |
7,50 EUR | NEU | |
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Familienbeitrag |
32,- EUR |
Der Schüler- und Studentenbeitrag gilt vom 18. bis 24.
Lebensjahr, ab dem 25. Lebensjahr wird der volle Mitgliedsbeitrag von 21,- EUR
erhoben.
Der Familienbeitrag gilt für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften ohne Kind, sowie für unverheiratete Paare in einem eheähnlichen Verhältnis mit Kind.
Die Vorstandschaft kann auf Antrag, Mitgliedern die aus gesundheitlichen Gründen oder anderen Gründen unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, den Beitrag für ein Jahr ermäßigen, stunden oder in besonders harten Fällen erlassen.
Den Antrag kann stellen:
das betroffene Mitglied
ein Vorstandsmitglied
Der Antrag ist schriftlich, mit Erläuterung des Sachverhalts zu stellen
Der Beschluss muss einstimmig gefasst werden.
Bei Behandlung des Antrags dürfen nur Vorstandschaftsmitglieder anwesend sein.
Über den Antrag und die Entscheidung der Vorstandschaft ist Stillschweigen zu bewahren.
Die Beitragnordung in ihrer Grundfassung trat am 06.03.1999 in Kraft und wurde am 11.03.2006 um einen Familienbeitrag erweitert.
Die geänderte Beitragsordnung mit dem neu eingeführten Mitgliedsbeitrag für Schüler und Studenten, sowie der Beitragsfreistellung aller Jugendlichen bis 18 Jahre tritt am 29.03.2008 in Kraft
Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 29.03.2008 genehmigt.